Neues Gesetz für ein gleichberechtigtes Miteinander auf den Straßen

Mit dem neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz leistet NRW Pionierarbeit: Erstmals wird das Rad zum gleichrangigen Verkehrsmittel neben anderen.

Dafür werden unter anderem die besondere Förderung eines Radvorrangnetzes und die Erstellung eines verbindlichen Bedarfsplans für Radschnellwege auf den Weg gebracht. Außerdem ist die bessere Vernetzung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln vorgesehen, indem etwa Mobilstationen und Fahrradgaragen errichtet werden. So nutzen wir die Chancen, die die höheren Reichweiten von E-Bikes & Co. zum Beispiel für den Pendelverkehr bieten.
Wir stehen für ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer!