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Streichung von § 219a STGB

Mit der Streichung des Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch (StGB) hat Justizminister Dr. Marco Buschmann ein zentrales gesellschaftspolitisches Modernisierungsprojekt auf den Weg gebracht.

Bisher kriminalisiert § 219a StGB sachliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Das erschwert den Zugang zu fachgerechter medizinischer Versorgung und beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau. Mit dem neuen Gesetz können Ärztinnen und Ärzte Frauen in dieser schwierigen Situation professionell beraten und qualifiziert unterstützen, ohne eine Strafverfolgung zu befürchten.